Rechtsprechung
BVerfG, 22.10.2015 - 2 BvR 2396/14 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Die Anhörungsrüge gehört, soweit statthaft, auch zum Rechtsweg
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 103 Abs 1 GG, § 90 Abs 2 BVerfGG, § 24 Abs 3 S 2 StPO, § 33a StPO, § 120 Abs 1 StVollzG
Nichtannahmebeschluss: Erhebung der Anhörungsrüge zur Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 BVerfGG) geboten, wenn nach Mitteilung der Gerichtsbesetzung gem § 24 Abs 3 S 2 StPO und erneutem Richterwechsel die Besetzung des Gerichts nicht von Amts wegen mitgeteilt wurde
- Wolters Kluwer
Erschöpfung des Rechtswegs vor Einlegung der Verfassungsbeschwerde; Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Erhebung der Anhörungsrüge zur Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 BVerfGG) geboten, wenn nach Mitteilung der Gerichtsbesetzung gem § 24 Abs 3 S 2 StPO und erneutem Richterwechsel die Besetzung des Gerichts nicht von Amts wegen mitgeteilt wurde
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erschöpfung des Rechtswegs vor Einlegung der Verfassungsbeschwerde; Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rechtsweg - und die Anhörungsrüge
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 04.08.2014 - 7c StVK 99/14
- BVerfG, 22.10.2015 - 2 BvR 2396/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (17)
- BVerfG, 21.03.2006 - 2 BvR 1104/05
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs in …
Auszug aus BVerfG, 22.10.2015 - 2 BvR 2396/14
103 Abs. 1 GG gewährt jedem Verfahrensbeteiligten die grundsätzliche Möglichkeit, sich im Verfahren in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu äußern (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; BVerfGK 7, 438 ).Die Gelegenheit zur Äußerung muss grundsätzlich zu jedem dem Gericht unterbreiteten Vortrag eingeräumt werden, der für die Entscheidung erheblich ist (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; 89, 381 ; BVerfGK 7, 438 ).
Dazu gehören Stellungnahmen der Gegenseite (vgl. BVerfGK 7, 438 ;… BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. November 2010 - 2 BvR 1183/09 -, juris, Rn. 22 …und vom 21. März 2011 - 2 BvR 301/11 -, juris, Rn. 2).
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89
Volljährigenadoption
Auszug aus BVerfG, 22.10.2015 - 2 BvR 2396/14
Die Gelegenheit zur Äußerung muss grundsätzlich zu jedem dem Gericht unterbreiteten Vortrag eingeräumt werden, der für die Entscheidung erheblich ist (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; 89, 381 ; BVerfGK 7, 438 ).Diese Anforderungen des Art. 103 Abs. 1 GG gelten - auch wenn der Gehörsverstoß nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Aufhebung der ergangenen Entscheidung nur unter der Voraussetzung führt, dass sie auf dem Verstoß beruht (vgl. BVerfGE 7, 239 ; 13, 132 ; 52, 131 ; 89, 381 ) - grundsätzlich unabhängig davon, ob unter den gegebenen Umständen von der Möglichkeit auszugehen ist, dass eine etwaige Äußerung Einfluss auf das Entscheidungsergebnis gewinnt oder nicht.
- BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 242/63
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerfG, 22.10.2015 - 2 BvR 2396/14
103 Abs. 1 GG gewährt jedem Verfahrensbeteiligten die grundsätzliche Möglichkeit, sich im Verfahren in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu äußern (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; BVerfGK 7, 438 ).Die Gelegenheit zur Äußerung muss grundsätzlich zu jedem dem Gericht unterbreiteten Vortrag eingeräumt werden, der für die Entscheidung erheblich ist (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; 89, 381 ; BVerfGK 7, 438 ).
- BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 214/76
Anfechtbarkeit der Entscheidung nach § 69 Abs. 3 S. 5 FGO - Verletzung des …
Auszug aus BVerfG, 22.10.2015 - 2 BvR 2396/14
103 Abs. 1 GG gewährt jedem Verfahrensbeteiligten die grundsätzliche Möglichkeit, sich im Verfahren in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu äußern (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; BVerfGK 7, 438 ).Die Gelegenheit zur Äußerung muss grundsätzlich zu jedem dem Gericht unterbreiteten Vortrag eingeräumt werden, der für die Entscheidung erheblich ist (vgl. BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; 89, 381 ; BVerfGK 7, 438 ).
- BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74
Arzthaftungsprozeß
Auszug aus BVerfG, 22.10.2015 - 2 BvR 2396/14
Diese Anforderungen des Art. 103 Abs. 1 GG gelten - auch wenn der Gehörsverstoß nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Aufhebung der ergangenen Entscheidung nur unter der Voraussetzung führt, dass sie auf dem Verstoß beruht (vgl. BVerfGE 7, 239 ; 13, 132 ; 52, 131 ; 89, 381 ) - grundsätzlich unabhängig davon, ob unter den gegebenen Umständen von der Möglichkeit auszugehen ist, dass eine etwaige Äußerung Einfluss auf das Entscheidungsergebnis gewinnt oder nicht. - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 22.10.2015 - 2 BvR 2396/14
Die Verfassungsbeschwerde wird gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ). - BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 917/05
Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (wirksame Kontrolle; Auslegung der …
Auszug aus BVerfG, 22.10.2015 - 2 BvR 2396/14
Eine Anhörungsrüge war hier nicht deshalb entbehrlich, weil sie offensichtlich aussichtslos gewesen wäre (vgl. BVerfGK 7, 403 ). - BVerfG, 15.11.2010 - 2 BvR 1183/09
Anspruch auf rechtliches Gehör (beharrlicher und wiederholter Verstoß; Anspruch …
Auszug aus BVerfG, 22.10.2015 - 2 BvR 2396/14
Dazu gehören Stellungnahmen der Gegenseite (vgl. BVerfGK 7, 438 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. November 2010 - 2 BvR 1183/09 -, juris, Rn. 22 …und vom 21. März 2011 - 2 BvR 301/11 -, juris, Rn. 2). - BVerfG, 06.06.2011 - 2 BvR 2076/08
Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) gebietet Kenntnisgabe von …
Auszug aus BVerfG, 22.10.2015 - 2 BvR 2396/14
Denn der grundrechtliche Anspruch auf rechtliches Gehör dient nicht nur der Gewährleistung sachrichtiger Entscheidungen, sondern auch der Wahrung der Subjektstellung der Beteiligten im gerichtlichen Verfahren (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2011 - 2 BvR 2076/08 -, juris, Rn. 3 m.w.N.). - BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60
Bayerische Feiertage
Auszug aus BVerfG, 22.10.2015 - 2 BvR 2396/14
Diese Anforderungen des Art. 103 Abs. 1 GG gelten - auch wenn der Gehörsverstoß nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Aufhebung der ergangenen Entscheidung nur unter der Voraussetzung führt, dass sie auf dem Verstoß beruht (vgl. BVerfGE 7, 239 ; 13, 132 ; 52, 131 ; 89, 381 ) - grundsätzlich unabhängig davon, ob unter den gegebenen Umständen von der Möglichkeit auszugehen ist, dass eine etwaige Äußerung Einfluss auf das Entscheidungsergebnis gewinnt oder nicht. - BVerfG, 26.08.2008 - 2 BvR 1264/08
Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Erlöschen bei Entscheidungen …
- BVerfG, 21.06.2005 - 2 BvR 658/05
Mangelnde Rechtswegerschöpfung, wenn eine in der Rechtsmittelinstanz perpetuierte …
- BVerfG, 23.01.1958 - 1 BvR 271/57
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- BVerfG, 05.06.1991 - 2 BvR 103/91
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Richterablehnung wegen Besorgnis der …
- BVerfG, 21.03.2011 - 2 BvR 301/11
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei fehlender …
- BayObLG, 29.09.1989 - RReg. 2 St 10/89
Befangenheitsantrag wegen verspäteter Namhaftmachung der zur Mitwirkung bei der …
- RG, 13.11.1931 - I 1034/31
Muß zur Begründung der Revision, die einen Verstoß gegen § 24 Abs. 3 Satz 2 StPO. …